Zahlung der sog. Inflationsausgleichsprämie in 2023 und 2024 beschlossen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie evtl. schon in den Medien gelesen haben, hat die für die AVR-Caritas zuständige Arbeitsrechtliche Kommission/AK am 8.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Tarifrunde 2023 hat bereits begonnen: Die Bundeskommission hat eine Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten in Höhe von 3.000 Euro beschlossen.
Die Auszahlung soll in zwei Raten zum Juni 2023 und Juni 2024 erfolgen. Über Dienstvereinbarungen vor Ort können aber auch andere Auszahlungsmodalitäten vereinbart werden.
Die Höhe der Prämie von insgesamt 3.000 Euro bezieht sich auf eine Vollzeitstelle. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Prämie entsprechend des Stundenumfangs, beträgt aber mindestens (insgesamt, JC) 500 Euro.
Auszubildende erhalten zum Juni 2023 und Juni 2024 jeweils 500 Euro.
Die Inflationsausgleichsprämie wird entsprechend der vom Gesetzgeber bis zum Ende 2024 vorgesehenen Möglichkeit für steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien gezahlt (§ 3 Nr. 11c EstG).
Hier zur Orientierung Details aus der Beschlussvorlage der letzten Woche:
- Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen in Höhe von jew. 1.500,00 Euro zum 30. Juni 2023 und zum 30. Juni 2024.
- Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter, die an mindestens einem Tag im Auszahlungsmonat Anspruch auf Dienstbezüge … haben …
- Bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern vermindert sich die Einmalzahlung sowie der … Auszahlungsbetrag entsprechend ihrem individuellen Beschäftigungsumfang zum regelmäßigen durchschnittlichen Beschäftigungsumfangs eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters, beträgt jedoch mindestens insgesamt 500,00 Euro.
- Die Prämie … ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.
- Die Prämie … wird nicht mit sonstigen Leistungen verrechnet.
Die „Tarifverhandlungen“ für die am 31.12.2022 auslaufenden Entgeltwerte der AVR-Anlage 3 werden dem Vernehmen nach im Frühjahr bis Frühsommer 2023 erfolgen. Das dann zu erwartende Verhandlungsergebnis wird sicherlich diese Zahlung der Inflationsausgleichsprämie mit berücksichtigen. Bislang ist die AK i.d.R. den Abschlüssen für den Öffentlichen Dienst (Bund & Kommunen) gefolgt. Diese Verhandlungen sind für Ende Jan. bis Ende März 2023 geplant. Die Gewerkschaft ver.di sowie der Dt. Beamtenbund fordern hierbei derzeit „eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten“, https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d6eea43e-496f-11ed-895d-001a4a160129 - d.h. ohne Inflationsausgleichsprämie, welche aber schon in den Branchen Metall und Chemie Teil der Abschlüsse war.
Weiterbildung für MAV-Mitglieder
Was müssen Wir wissen, was gibt es Neues?
Diese Fragen und Antworten haben sich Petra Bahr-Rüschkamp, Michael Demter, Sven Schewe und Dominik Tuttmann bei einer Schulung im Könzgen Haus in Haltern am See auf sich wirken lassen.
Drei wertvolle Tage bei denen wir nicht nur unser Basiswissen vertieft, sondern auch anschließend beim gemeinsamen Austausch mit Mitgliedern anderen MAV verschiede Netzwerke geknüpft haben.
Diesen Input wollen wir Euch gerne zu Verfügung stellen. Wir, die MAV Diözese & Bezirk Münster steht Euch für Fragen jeglicher Art gern zu Verfügung.
Sollte Bedarf an der Teilnahme bei Dienstbesprechungen vorhanden sein, einfach melden.
Hier findet Ihr eine Übersicht eurer MAV.
Auf eine gute Zusammenarbeit
Eure MAV der Diözese & Bezirk Münster
(E-)Bike-Leasing im Malteser Verbund: mit Company Bike!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Malteser,
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Neues von der MAV
Am Montag, dem 15.11.21 hat sich diee MAV virtuell zu einer Sitzung zusammengefunden. Unter Anderem wurde beschlossen, eine Internetpräsenz zu erstellen und zusätzlich auch neue Flyer drucken zu lassen.