Malteser Schulbegleitdienst
Integration, Inklusion, Schule, Menschen mit Behinderung, Münster
"Es ist normal, verschieden zu sein.“
(Richard von Weizäcker)
Wir begleiten, unterstützen und fördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigungen von der Grundschule bis zur Hochschule.
In der Stadt Münster und in den Kreisen Coesfeld, Borken, Kleve, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf und Wesel
Aufgaben & Ziele
Die Malteser verstehen den Schulbegleitdienst als Hilfe für Kinder und Jugendliche zu einer gleichberechtigten Teilhabe an Gesellschaft und Bildung - unabhängig von ihren individuellen Persönlichkeitsmerkmalen.
Die Aufgaben der Schulbegleitung sind so unterschiedlich wie unsere Klienten – jeder wird nach dem Grundgedanken der Inklusion in seiner Einzigartigkeit akzeptiert und wertgeschätzt! Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Schulalltag entsprechend Ihren besonderen Bedürfnissen zu unterstützen. Neben einer angemessenen Betreuung ist immer auch die Förderung der größtmöglichen Selbstständigkeit das Ziel der Schulbegleitung. Ein Schulbegleiter kümmert sich in einer persönlichen Einzelbetreuung um die individuellen Belange des zu betreuenden Klienten und behält darüber hinaus die Integration in den Klassenverband im Auge.
Die von uns betreuten Kinder und Jugendlichen betrachten wir innerhalb ihres sozialen Kontextes. In unsere Arbeit beziehen wir deshalb auch die Eltern, Erzieher, Sozialpädagogen, Psychologen, Fachärzte sowie andere beteiligte Personen und Institutionen ein. Insofern verstehen wir unsere Arbeit auch als „Schnittstellenarbeit“.
Der Schulbegleitdienst trägt dazu bei, dass Vielfalt und Individualität von Kindern und Jugendlichen als Normalität und Ressource in der Gesellschaft verstanden werden.
Folgende Aufgaben kann ein Schulbegleiter haben:
- Lebenspraktische Hilfestellung
- Einfache pflegerische Tätigkeiten
- Hilfen zur Mobilität
- Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich
- Krisen vorbeugen/in Krisen Hilfestellung leisten
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
Zielgruppe & Rechtsgrundlage
Unsere Hilfe können Kinder und Jugendliche in Anspruch nehmen, die beeinträchtigt oder von einer Beeiträchtigung bedroht sind.
Die rechtliche Grundlage variiert je nach Art der Beeinträchtigung:
- Für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung gilt die Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit dem SGB IX.
- Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII.
Kostenübernahme
Die Kosten übernimmt nach Antragstellung und Bewilligung die zuständige Kommune bzw. dasJugend- oder Sozialamt. Gerne beraten wir bei der Antragstellung und der Kommunikation mit den Behörden
Unterstützung durch den Koordinator
Wir stellen von Beginn an zuverlässige Ansprechpartner / Koordinatoren und bieten folgende Leistungen
- Beratung von Eltern, Einrichtungen und Interessierten zum Thema Schulbegleitung
- Begleitung der Antragstellung und Austausch mit dem Kostenträger
- Aufnahmegespräch in der Einrichtung oder bei den Eltern
- Bedarfsgerechte individuelle Auswahl des Schulbegleiters
- stellt den Schulbegleiter als Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes ein und übernimmt alle Formalitäten, Pflichten und Risiken des Arbeitgebers
- bietet dem Schulbegleiter Schulungen zur Einarbeitung, Fortbildungen und regelmäßige Dienstbesprechungen zur Absicherung der bestmöglichen Betreuung an
- Unterstützung aller Beteiligten bei Fragen, Konflikten und fachlichen Herausforderungen
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen
- Fachliche Vernetzung zur bestmöglichen Betreuung der Kinder und Jugendlichen
Aktuelles
Im Team gelingt der Schulalltag
Wie Felix seinen Schultag erlebt…
Münster. Mit Beginn des neuen Schuljahres 2018/2019 werden die Malteser auch in Münster aktiv den Schulbegleitdienst anbieten. Bislang werden durch den Malteser Schulbegleitdienst Kinder und Jugendliche mit seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung im Kreis Coesfeld und im Kreis Steinfurt unterstützt. Für das kommende Schuljahr öffnet sich das Angebot auch für Münster. Somit haben die Eltern und Erziehungsberechtigten nun eine Option mehr, von ihrer Wahlfreiheit gebraucht zu machen, nach dem Eltern Wunsch und Wahlrecht.(SGB VIII, § 5 und SGB XII §9).
Um einen besseren Eindruck des Schulalltags mit Begleitung zu vermitteln, berichten Felix und seine Familie von ihren Erfahrungen. Felix ist neun Jahre alt und leidet an einer seltenen Muskelerkrankung, so dass er größtenteils auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Er lebt mit seiner Familie in Münster und besucht im Herzen der Stadt eine Grundschule. Seit seiner Einschulung vor zwei Jahren wird er durch einen Schulbegleiter unterstützt, der Felix zum Beispiel beim Wechseln der Klassenräume, beim Umziehen vor dem Sportunterricht oder bei Toilettengängen hilft.
Den Eltern war wichtig, dass Felix trotz seiner körperlichen Behinderung die Möglichkeit bekommt, eine Regelschule zu besuchen. Daher beantragten sie beim Sozialamt eine Schulbegleitung für ihren Sohn und wählten eine Schule aus, die dem Thema Inklusion offen gegenübersteht. Beides trug dazu bei, dass Felix von Anfang an ein Teil der Klasse und gut integriert war.
Leider steht der bisherige Schulbegleiter für das kommende Schuljahr nicht mehr zur Verfügung, so dass sich Felix‘ Eltern nach einer Alternative umsehen mussten. Bei ihrer Recherche waren sie auf den Schulbegleitdienst der Malteser aufmerksam geworden und nahmen Kontakt zu Sandra Holtmann, der Koordinatorin des Dienstes auf.
Diese betont: „Bei der Auswahl der Schulbegleiter gilt es viele Ebenen zu berücksichtigen. So ist die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter genauso wichtig wie die Tatsache, dass auch deren Persönlichkeit zu der von Kind und Familie passt. Kind, Eltern, Schulbegleiter und Schule müssen also alle in den Auswahlprozess involviert werden. Aus diesem Grund finden nach einer ausführlichen Beratung zunächst ein Kennenlernen mit Kind und Eltern sowie anschließend ein Hospitationstermin in der Schule statt.“
Bei Felix konnte dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden; er hat seine neue Schulbegleitung gefunden. „Zwischen den beiden stimmt die Chemie“, berichtet seine Mutter glücklich. Und auch die Schulbegleiterin Claudia freut sich schon auf den gemeinsamen Start Ende August.
Haben Sie auch ein Kind mit seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung, dessen Entwicklung durch eine Schulbegleitung gefördert werden kann?
Sind Sie Lehrer und in Ihre Klasse sind Kinder, denen ein solches Angebot vielleicht guttun könnte?
Oder haben Sie vielleicht selbst Lust als Schulbegleiter aktiv zu werden, Kinder in ihrem Schulalltag zu begleiten und ihnen zu einer besseren Integration und mehr Selbstständigkeit zu verhelfen?
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Häufig gestellte Fragen FAQ
Informationen für Bewerber zum Malteser Schulbegleitdienst
Vorabinformationen für Bewerber:
Seit wann gibt es den Malteser Schulbegleitdienst im Bistum Münster?
Der Malteser Schulbegleitdienst wird neu (Sommer 2017) für das Bistum Münster angeboten. Das Bistum Münster umfasst folgende Kreise; Münster, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf, Kreis Recklinghausen, Kreis Borken, Kreis Wesel und Kreis Kleve.
Für wann suchen wir Bewerber? Wann starten die Einsätze?
Es wird über das ganze Jahr ein Bewerberpool gebildet. In der Regel starten neue Begleitungen in der Schule mit Schuljahresbeginn bzw. zum Schuljahreshalbjahr. In manchen Fällen fangen Schulbegleitungen auch im laufenden Schuljahr an.
Welche Begleitungen gibt es und wie sehen die Einsatzzeiten aus?
Die Begleitungen passen sich an die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit Einschränkung an. Ziel ist die Förderung zur größtmöglichen Selbstständigkeit und Teilhabe in der jeweiligen Bildungseinrichtung.
Es gibt verschiedene Begleitungen mit unterschiedlichen Zeitrahmen.-
Stundenrahmen im Schulbegleitdienst von - bis:
Schulbegleitungen:
Grundschulen: ca. 10- 23 Std. Woche
Weiterführenden Schulen: ca.10- 26/28 Std. Woche
Förder- und Ganztagsschulen: ca. 10- 30/35 Std. Woche
Springertätigkeit: ca. 10-15 Std.
(Springertätigkeit bedeutet Einsatz auf Anfrage; Betreuung und Begleitung unterschiedlicher Kinder/Jugendlicher im Krankheitsfalls des eigentlichen I-Helfers)
Die Arbeitstage sind in der Regel von Mo-Fr. Bei den meisten Schulbegleitungen fängt der Unterricht ca. um 8 Uhr an und endet, je nach Schultag und Schulform, unterschiedlich. Im Grundschulbereich endet der Schultag oft gegen 11, 12 oder 13 Uhr. Bei den Weiterführenden Schulen/Ganztagsschulen Schultag auch gegen 16 Uhr.
Welche Kinder/Jugendliche mit Beeinträchtigung werden in der Regel von welchen Fachkräften/Einsatzkräften betreut?
Ø Kinder/Jugendliche mit emotionalen/sozialen Auffälligkeiten/Beeinträchtigungen
Pädagogische Fachkräfte (Erzieher, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter/Heilpädagogen etc.)
Ø Kinder/Jugendliche mit geistigen/körperlichen Behinderungen
Medizinische/Pflegerische Fachkräfte bzw. Einsatzkräfte mit Arbeitserfahrung im sozialem Bereich
Wie viele Kinder/Jugendliche mit Beeinträchtigungen werden durch einen Schulbegleiter betreut?
In der Regel findet eine 1:1 Betreuung statt. Allerdings kann es, unter dem Aspekt der Selbstständigkeit bzw. „Poolbildung“ des Kindes/Jugendlichen auch zu einer 1:2 oder 1:3 Betreuung kommen. Mehr dazu im Vorstellungsgespräch.
Wie sieht der Ablauf des Bewerbungsprozesses aus?
- Bewerbung (am besten Online)
- Wenn Bewerber in Frage kommt- Einladung zum Vorstellungsgespräch ( es kann etwas dauern bis Sie eine Rückmeldung oder Einladung zum Gespräch bekommen-wir bitten um Ihr Verständnis)
- Vorstellungsgespräch – Rückmeldung spätestens innerhalb von ein paar Tagen
- Im Bewerberpool (Auskunft zum aktuellem Stand gibt es auf Anfrage bei dem/der Koordinator/in)
- Passende Anfrage einer Begleitung- Anfrage an den Bewerber im Bewerberpool
- Kennenlerntermin mit den Eltern (Begleitet durch Koordinator)
- Hospitationstermin (1 Tag in der Schule des Kindes/Jugendlichen)
- Rückmeldung durch Koordinator/in - neuen Termin (Besprechung Unterlagen etc.)
- Vertrag
- Einsatz als Schulbegleiter
Wie lange ist die Stelle befristet? Was ist, wenn eine Kostenzusage für ein Kind/Jugendlichen mit Beeinträchtigung ausläuft?
In der Regel ist der Vertrag auf ein Jahr befristet. Die Verträge können auch über die Sommerferien gehen. Der Vertrag ist immer abhängig von der Kostenzusage des Kostenträgers (Sozialamt/Jugendamt).
Leider gibt es aufgrund dieser Tatsache keine unbefristeten Arbeitsverträge in der Schulbegleitung.
Wie sieht die Gehaltseinstufung aus?
Alle Mitarbeiter im Schulbegleitdienst werden über den AVR eingestuft. Die Einstufung unterscheidet sich nach pädagogischen Fachkräften und nach Fachkräften aus den medizinischen/pflegerischen und sonstigen sozialen Bereichen. Außerdem spielt bei den Einstufungen die berufliche Erfahrung eine Rolle. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus diesen Gründen keine pauschale Aussage getätigt werden kann und die Gehaltseinstufung erst im Bewerbungsgespräch mit Ihnen besprochen wird.
Müssen Klassenausflüge/Klassenfahrten begleitet werden?
In der Regel müssen Klassenausflüge und Klassenfahrten durch die Schulbegleiter begleitet werden.
Wann muss der Urlaub genommen werden?
Urlaub muss in den Ferien und an schulfreien Tagen genommen werden. Da ein Schulbegleiter mehr frei hat als es üblich ist, müssen Überstunden angesammelt werden, um über die restlichen Ferien weiterbezahlt zu werden. Genaueres dazu im Vorstellungsgespräch.
Was sollte seitens des Bewerbers im Vorfeld getan werden?
Ø Bitte ausführlich über Aufgabenbereiche eines Schulbegleiters informieren
Ø Die Grundvoraussetzung ist mindestens eine Praxiserfahrung im sozialem Bereich
Ø Rahmenbedingungen berücksichtigen (hier aufgeführt)
Ø Überlegen, ob die Tätigkeit als Schulbegleiter mit den eigenen privaten Umständen (Kinderbetreuung/ Großeltern die evtl. gepflegt werden müssen etc.) vereinbar ist
Ø Überlegen, welcher Stundenumfang mindestens und maximal gebraucht wird
Ø Überlegen, welche Einsatzorte in Frage kommen (Es wird angestrebt, dass der Arbeitsort maximal 30 Minuten vom Wohnort des Schulbegleiters entfernt ist)